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Dienstag, 15. März 2011

Implementierung der E-Bilanz in Ihrem Unternehmen – Was ist zu tun?!

Im Anschluss an unseren letzten Blog Beitrag, widmen wir uns weiteren Details über die Implementierung der E-Bilanz in Ihrem Unternehmen.

Welche gesetzlichen Regelungen müssen bei der Implementierung der E-Bilanz beachtet werden. Welche Möglichkeiten finden sich im Datenaustausch mit XBRL?

Gesetzliche Regelungen

Die steuerrechtliche Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung von Daten wurde erheblich ausgedehnt. Unternehmen haben ab dem Veranlagungs-/ Erhebungszeitraum 2012, folgende Erklärungen in digitaler Form zu übermitteln:
  • KSt–Erklärung und Erklärung zur gesonderten Feststellung von Besteuerungsgrundlagen (§ 31 Abs. 1a KStG)
  • Erklärung zur Festsetzung des GewSt–Messbetrags; in den Fällen des § 28 GewStG zusätzlich Zerlegungserklärung (§ 14a GewStG)
  • Est–Erklärung, wenn Gewinneinkünfte erzielt werden (§25 Abs. 4 EstG)
  • Feststellungserklärungen in den Fällen des §180 Abs. 1 Nr. 2 AO (§ 181 Abs. 2a AO) 
  • Inhalte von Bilanz nebst Überleitungsrechnung und GuV gemäß § 5b EstG 
  • Steuerpflichtiger hat bei der elektronischen Übermittlung die Wahl zwischen:
  1. einer Handelsbilanz und GuV zusammen mit einer Überleitungsrechnung (§5b Abs. 1 S. 1, 2 EstG) oder
  2. Übermittlung einer unmittelbar den steuerlichen Vorschriften entsprechende Steuerbilanz (§5b Abs. 1 S.1,3 EstG) 
  • Es entfällt die Verpflichtung zur Vorlage geforderter Unterlagen in Papierform.
  • Auf eine elektronische Übertragung kann verzichtet werden (Härtefallregelung § 5b Abs. 2 EstG), wenn die Datenübertragung für den Steuerpflichtigen wirtschaftlich oder persönlich unzumutbar ist, § 150 Abs. 8 AO 
  • Sofern Anhang, Lagebericht und Prüfungsbericht vorliegen, sind diese gemäß § 60 Abs. 3 EstDV einzureichen, außerdem nach § 60 Abs. 3 S.2 EstDV das besondere Verzeichnis nach § 5a Abs. 4 EstG
Ziele
  • Ablösung papierbasierter Verfahrensabläufe durch elektronische Abläufe 
  • Erreichen einer Automatisierung des Besteuerungsverfahren 
  • Vermeidung von Medienbrüchen bei der elektronischen Übermittlung von Bilanzen ggf. Überleitungsrechnungen und GuV 
  • Abbau bürokratischer Lasten seitens der Finanzverwaltung, aber auch auf Seiten der Unternehmen mit zusätzlichen Kosteneinsparungen 
  • Überprüfung der E–Bilanzen in Risikomanagementsystemen, sprich EDV-gestützte Validitätsprüfungen und Mehrjahresvergleiche
Lesen Sie mehr,  wie der elektronische Datenaustausch durch XBRL gewährleistet werden kann, was die Anwendungsbereiche sind für noch ein paar Gründe warum die Einführung der E-Bilanz doch noch verschoben wurde. Ein Fazit gibt es zum Abschluss natürlich auch noch.

Lesen Sie hier den kostenlosen Artikel: E-Bilanz.

Montag, 14. März 2011

Die Einführung der E-Bilanz wurde um ein Jahr verschoben - was ist jetzt zu tun?

Der Bundesrat hat in seiner 878. Sitzung am 17.12.2010 beschlossen, der Verschiebung des erstmaligen Anwendungszeitpunkts der verpflichtenden elektronischen Übermittlung der E-Bilanz auf Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2011 enden (bisher: 31.12.2010) zuzustimmen.

Bereits am 05.11.2010 wurde diese Empfehlung des Bundesfinanzministeriums bekannt, die im Wesentlichen  den Einwänden der Verbände Rechnung trägt. Das Jahr 2011 soll vielmehr dazu genutzt werden, Art und Umfang der zu übermittelnden Daten in einer Pilotphase zu überprüfen.

Was ist zu tun?
  • Analyse Ihrer Rechnungslegungssysteme auf XBRL-Konformität
  • Verifizierung des Finanz- und Rechnungswesens in Bezug auf die Taxonomie-Anforderungen
  • Umstellung Ihres Finanz- und Rechnungswesens auf eine integrierte Steuerbuchhaltung (parallele Rechnungslegung)
  • Schulung des Buchhaltungspersonals in der Behandlung steuerlich relevanter Sachverhalte

Laden Sie hier eine Checkliste herunter, die Sie bei der Planung und Integration der E-Bilanz für Ihre Firma unterstützten wird: E-Bilanz Checkliste.