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Montag, 12. September 2011

Banken wettern gegen strenge BaFin-Kontrollen

von Yasmin Osman (Handelsblatt)
Bislang durften deutsche Banken ihre Risiken selbst ermitteln. Doch jetzt will die Bankenaufsicht BaFin die Berechnungen strenger regulieren - und bringt damit die ganze Branche gegen sich auf.
Zwischen der Finanzaufsicht BaFin und der deutschen Bankenbranche ist ein heftiger Zwist über die strengeren Risikoprüfung der Aufsichtsbehörde entbrannt. Auslöser für den Streit sind schärfere Leitlinien der Behörde, mit der sie die internen Risikomodelle der Banken überprüft. Das geht aus einem Leitlinienentwurf der BaFin und aus einer Stellungnahme des Bankendachverbands „Die Deutsche Kreditwirtschaft“ (ehemals Zentraler Kreditausschuss) hervor, die dem Handelsblatt vorliegen.
Bei den internen Risikomodellen müssen die Banken selbstständig ermitteln, wie hoch ihre Risiken tatsächlich sind und wie viel Eigenkapital sie für ihr Geschäftsmodell benötigen. Dabei sind sie grundsätzlich frei, wie sie ihr Risiko ermitteln. Doch nun wirft die BaFin einigen Banken indirekt vor, sich dabei schönzurechnen und grenzt die Spielräume ein.
„Selbstverständlich findet die Methodenfreiheit dort ihre Grenzen, wo die internen Verfahren die Zielsetzung 'Sicherstellung der Risikotragfähigkeit' nicht hinreichend gewährleisten“, heißt es in dem BaFin-Schreiben. Damit wirft die Behörde der Branche indirekt vor, dass sie ihre Freiheit in einigen Fällen missbraucht und Risiken unterschätzt hat.
Dem Bankendachverband gehen die Regeln im Entwurf zu weit und fordert die Behörde in einer scharf formulierten Stellungnahme dazu auf, die Risikomodelle der Banken flexibler zu prüfen und nicht holzschnittartig. Der Verband sperre sich gegen die Ausführungen der BaFin zur Methodenfreiheit, heißt es in dem Schreiben. Diese sei für eine „differenzierte Einschätzung“ wichtig, heißt es in dem Brief.
Der Verband beklagt zudem, dass die Aufseher sich zu sklavisch an dem Leitlinienentwurf halten würden, obwohl der noch gar nicht beschlossen sei. „Wir ersuchen Sie nachdrücklich, die Ausrichtung des Papiers als echte Orientierungspunkte zu verdeutlichen“, so der Verband weiter.

Mittwoch, 24. August 2011

Was macht eigentlich die BaFin?

Die BaFin ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und beaufsichtigt unter anderen Kapitalanlagegesellschaften (KAGen), die von den KAGen angebotenen Investmentfonds und Investmentaktiengesellschaften (InvAGen) nach dem Investmentgesetz.

Zu Investmentfonds gehören etwa richtlinienkonforme Sondervermögen, Immobilien-Sondervermögen, gemischte Sondervermögen, Altersvorsorge-Sondervermögen, Infrastruktur-Sondervermögen, Sonstige Sondervermögen, Spezial-Sondervermögen oder Hedgefonds, also Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken. Investmentvermögen können daneben auch gesellschaftsrechtlich als InvAGen gegründet werden.
Um eine Erlaubnis zu erhalten, müssen sowohl Kapitalanlagegesellschaften als auch Investmentaktiengesellschaften unter anderem mindestens 300.000 Euro Anfangskapital nachweisen, eine angemessene Organisation und eine zuverlässige und fachlich geeignete Geschäftsleitung haben (Solvenzaufsicht). Das Marktverhalten der KAGen und der InvAGen wird nach dem InvG überwacht (Marktaufsicht).

Bei Fonds beziehungsweise InvAGen, die in Deutschland aufgelegt werden, führt die BaFin auch die Produktaufsicht durch und genehmigt beispielsweise die Vertragsbedingungen von Publikumsfonds und die Satzungen und Anlagebestimmungen von InvAGen. Außerdem müssen KAGen und InvAGen eine Reihe von Anlagevorschriften beachten. Darüber hinaus prüft die BaFin auf der Grundlage des InvG die Vertriebsanzeigen ausländischer Investmentfonds, die in Deutschland öffentlich vertrieben werden sollen. Sie kann den öffentlichen Vertrieb untersagen, wenn die Voraussetzungen nicht oder nicht mehr erfüllt sind.

Die Bafin ist daher eine wichtige Institution die das Risikomanagement von KAGen mit steuert und kontrolliert.

Hinweise zur Zulassung von inländischen Investmentfonds