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Montag, 12. September 2011

Banken wettern gegen strenge BaFin-Kontrollen

von Yasmin Osman (Handelsblatt)
Bislang durften deutsche Banken ihre Risiken selbst ermitteln. Doch jetzt will die Bankenaufsicht BaFin die Berechnungen strenger regulieren - und bringt damit die ganze Branche gegen sich auf.
Zwischen der Finanzaufsicht BaFin und der deutschen Bankenbranche ist ein heftiger Zwist über die strengeren Risikoprüfung der Aufsichtsbehörde entbrannt. Auslöser für den Streit sind schärfere Leitlinien der Behörde, mit der sie die internen Risikomodelle der Banken überprüft. Das geht aus einem Leitlinienentwurf der BaFin und aus einer Stellungnahme des Bankendachverbands „Die Deutsche Kreditwirtschaft“ (ehemals Zentraler Kreditausschuss) hervor, die dem Handelsblatt vorliegen.
Bei den internen Risikomodellen müssen die Banken selbstständig ermitteln, wie hoch ihre Risiken tatsächlich sind und wie viel Eigenkapital sie für ihr Geschäftsmodell benötigen. Dabei sind sie grundsätzlich frei, wie sie ihr Risiko ermitteln. Doch nun wirft die BaFin einigen Banken indirekt vor, sich dabei schönzurechnen und grenzt die Spielräume ein.
„Selbstverständlich findet die Methodenfreiheit dort ihre Grenzen, wo die internen Verfahren die Zielsetzung 'Sicherstellung der Risikotragfähigkeit' nicht hinreichend gewährleisten“, heißt es in dem BaFin-Schreiben. Damit wirft die Behörde der Branche indirekt vor, dass sie ihre Freiheit in einigen Fällen missbraucht und Risiken unterschätzt hat.
Dem Bankendachverband gehen die Regeln im Entwurf zu weit und fordert die Behörde in einer scharf formulierten Stellungnahme dazu auf, die Risikomodelle der Banken flexibler zu prüfen und nicht holzschnittartig. Der Verband sperre sich gegen die Ausführungen der BaFin zur Methodenfreiheit, heißt es in dem Schreiben. Diese sei für eine „differenzierte Einschätzung“ wichtig, heißt es in dem Brief.
Der Verband beklagt zudem, dass die Aufseher sich zu sklavisch an dem Leitlinienentwurf halten würden, obwohl der noch gar nicht beschlossen sei. „Wir ersuchen Sie nachdrücklich, die Ausrichtung des Papiers als echte Orientierungspunkte zu verdeutlichen“, so der Verband weiter.

Donnerstag, 1. September 2011

Kostenlose Präsentationen zum Thema Risikomanagement

Sind Sie am Thema Risikomanagement interessiert? Wir haben hier eine selektive Auswahl an spannenden Präsentationen zum Thema, die wir Ihnen gerne kostenlos zur Verfügung stellen:

presentation-lg Präsentationen

Illy_Karsten_Presentation_UBS-Fund-Management-(Switzerland)-AG_AC4-14
Erhöhte Anforderungen an Risiko- und Performance-Analysen
Schmidt-von-Rhein_Andreas_presentation_AC5-9
Praktische Umsetzung der Inv-MaRisk: Herausforderungen für das Risikomanagement
Schoenstedt_Leif_Presentation_AC6-7
Auswirkungen des regulatorischen Umfelds für institutionelle Investoren auf die KAG

Mittwoch, 24. August 2011

Was macht eigentlich die BaFin?

Die BaFin ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und beaufsichtigt unter anderen Kapitalanlagegesellschaften (KAGen), die von den KAGen angebotenen Investmentfonds und Investmentaktiengesellschaften (InvAGen) nach dem Investmentgesetz.

Zu Investmentfonds gehören etwa richtlinienkonforme Sondervermögen, Immobilien-Sondervermögen, gemischte Sondervermögen, Altersvorsorge-Sondervermögen, Infrastruktur-Sondervermögen, Sonstige Sondervermögen, Spezial-Sondervermögen oder Hedgefonds, also Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken. Investmentvermögen können daneben auch gesellschaftsrechtlich als InvAGen gegründet werden.
Um eine Erlaubnis zu erhalten, müssen sowohl Kapitalanlagegesellschaften als auch Investmentaktiengesellschaften unter anderem mindestens 300.000 Euro Anfangskapital nachweisen, eine angemessene Organisation und eine zuverlässige und fachlich geeignete Geschäftsleitung haben (Solvenzaufsicht). Das Marktverhalten der KAGen und der InvAGen wird nach dem InvG überwacht (Marktaufsicht).

Bei Fonds beziehungsweise InvAGen, die in Deutschland aufgelegt werden, führt die BaFin auch die Produktaufsicht durch und genehmigt beispielsweise die Vertragsbedingungen von Publikumsfonds und die Satzungen und Anlagebestimmungen von InvAGen. Außerdem müssen KAGen und InvAGen eine Reihe von Anlagevorschriften beachten. Darüber hinaus prüft die BaFin auf der Grundlage des InvG die Vertriebsanzeigen ausländischer Investmentfonds, die in Deutschland öffentlich vertrieben werden sollen. Sie kann den öffentlichen Vertrieb untersagen, wenn die Voraussetzungen nicht oder nicht mehr erfüllt sind.

Die Bafin ist daher eine wichtige Institution die das Risikomanagement von KAGen mit steuert und kontrolliert.

Hinweise zur Zulassung von inländischen Investmentfonds

Mittwoch, 3. August 2011

Welche Auswirkung werden die „neuen“ Regularien haben?

Dies ist ein Einzug eines Diskussionsrunde zu den neuen Regularien. Teilnehmer sind:
  • Jochen Meyers, Regional Head of Business Development, BNY Mellon Asset Servicing Germany
  • Dr. Holger Sepp, Co-Head Germany und  Generalbevollmächtigter, Caceis Investor Services
  • Jürgen Scharfenorth, Managing Director Sales & Global Relationship Management Germany-Austria, Société Générale Securities Services
  • Wulf H. H. Ley, Partner, Advisory, Emeia Financial Services, Ernst & Young GmbH
  • Pascal Mangang, Abteilungsleiter Risikocontrolling, Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder
  • Oliver Dräger, Senior Investment Consultant, Faros Consulting
Moderator:
Arnulf S. Manhold, Vorstandsvorsitzender, European Finance Forum e. V., und Senior Business Advisor, Itechx GmbH

Sie können die gesamte 13-seitige Präsentation hier herunterladen : Regulatorische Risikosteuerung und -reporting in KAGen

Meine Herren, zurzeit gibt es in Deutschland eine sehr heterogene Landschaft von 52 Depotbanken. Das Depotbankrundschreiben definiert nun eindeutig die verstärkten Kontrollaufgaben der Depotbank. Wo sehen Sie die wesentlichen Herausforderungen für die Anpassung der Geschäftsprozesse an die, wenn man so will, „neuen“ Regularien?

Ley: Einige Vorschriften sind sicherlich neu, andererseits wurden mit dem Depotbankrundschreiben vielfach bestehende Regularien nun an einer Stelle zusammengefasst. Die notwendige Überprüfung zeigt den Gesellschaften nun auf, dass die ein oder andere Vorschrift auch aus der Vergangenheit noch nicht vollumfänglich umgesetzt wurde und nun nachgearbeitet werden muss. Offensichtlich lässt man sich auch Zeit mit der Abarbeitung der identifizierten Lücken, da ja noch bis zum 30. Juni 2011 Frist hierfür ist. Ich sehe hier die Gefahr, dass dies am Ende zu knapp wird. Die größte Herausforderung wird sicherlich die Frage sein, ob zur vollumfänglichen Erfüllung der Kontrollaufgaben ein eigenes Buchhaltungssystem notwendig ist beziehungsweise ob und wie ich gegebenenfalls Tätigkeiten im Rahmen des Möglichen auslagere.

Sepp: Ich denke auch, dass das Thema Depotbank in den letzten Jahren an vielen Stellen etwas in den Hintergrund geraten war. Viele Dinge sind nicht so professionell umgesetzt worden, wie es vielleicht notwendig gewesen wäre. Das rächt sich jetzt insbesondere bei kleineren Häusern, die die Umsetzung von Regularien nicht adäquat angegangen sind.

Die Erfüllung von Regularien gehört nun zwingend zur Basis des Geschäfts. Gleichzeitig fand in Deutschland in
den letzten Jahren ein harter Preiskampf im Depotbankbereich statt. Die Margen werden immer schmaler, und
das macht es in Summe relativ schwierig. Deshalb ist diese Situation entstanden, dass der Umstellungsbedarf für viele Häuser doch größer ist, als man von außen denkt.

Scharfenorth: Man ist heute wesentlich stärker für diese Themen sensibilisiert. In Bezug auf mittlere und kleinere Depotbanken gebe ich den Vorrednern recht. Die Regularien für die Depotbanken wurden konkretisiert, und die Häuser sind nun aufgefordert, dies auf eine andere Art und Weise darzustellen und auch umzusetzen, als sie es bisher getan haben. Ende der 80er Jahre gab es im deutschen Depotbankenmarkt etwa 70 Anbieter, heute sind es 52. Einhergehend mit dem Erfolg der Global Custodians wurde vielfach von einem Sterben der Depotbanken gesprochen. Das hat jedoch so nicht stattgefunden.

Wird das Depotbankrundschreiben nun einen massiveren Einfluss auf die Anbieterlandschaft haben?

Meyers: Das Depotbankrundschreiben hat sicherlich dazu geführt, dass Depotbanken ihr jeweiliges Geschäftsmodell auf den Prüfstand stellen und sich über ihre Aufstellung Gedanken machen. Von daher gibt es eine gewisse Bewegung. Andererseits glaube ich nicht, dass nun ein großes Depotbankensterben einsetzen wird. Es gibt Nischenanbieter, die in ganz bestimmten Bereichen ihre Daseinsberechtigung haben. Klar ist aber auch, dass sich mittelgroße Häuser, die zum Beispiel in eine Konzernstruktur eingebunden sind, festlegen müssen, was sie eigentlich sind: Geschäftsmodell, Produkt oder nur ein „Shared Service“. Da passiert glaube ich schon einiges, auch wenn das Geschäft per se eine gewisse Kundenbindung herbeiführt und die Nebenerträge für einige Häuser anscheinend noch sehr attraktiv sind. Solange diese nicht massiv zusammenbrechen, ist das Geschäft in der Gesamtkonstellation für solche Häuser auch weiterhin sinnvoll. Ich glaube, die Diskussion kommt langsam in Fahrt, obwohl die Kunden derzeit noch viel genauer schauen, wen man für welchen Service beauftragt. Wenn Investoren Dinge wie FX-Geschäft, Execution oder Derivate-Clearing tatsächlich separat vergeben, dann wird der Druck auf die mittelgroßen Anbieter noch höher.

Herr Mangang, wie sehen Sie das aus Ihrer Perspektive eines großen Investors?

Mangang: Für den Investor ist ausschlaggebend, dass der Preis für die Depotbank nicht zu hoch ist. Viele sind sich noch nicht ganz darüber bewusst, welche Services tatsächlich ausgelagert und geteilt werden können,
Stichwort zum Beispiel FX-Trading. Wenn ein Investor sich genau anschaut, was er an Kosten durch seine Depotbank hat, und diese aufschlüsselt, ist er durchaus in der Lage, viel Geld zu sparen. Dahinter steckt natürlich viel Arbeit, und man muss das auch verstehen und nachvollziehen können. Das haben wir bei der VBL gemacht. Wir haben dadurch unsererseits viel zusätzliche Marge, sprich risikolose Performance generiert. Aber ich denke, dass sich nur wenige Investoren ernsthaft darüber Gedanken machen und in dieser Richtung etwas tun.

Hat denn die Depotbank durch das Depotbankrundschreiben und die Verstärkung der Kontrollpflicht gegenüber der Master-KAG an Bedeutung gewonnen?

Sepp: Definitiv. Das stärkt die Rolle der Depotbank, weil sie jetzt eindeutig in der Kontrollfunktion bestätigt wurde, und zwar durchaus auch mit einem erweiterten Spektrum, nimmt man zum Beispiel die tägliche Anlagegrenzprüfung.

Herr Scharfenorth, im Depotbankrundschreiben sind von der Bafin verschiedene Modelle skizziert. Insbesondere das Modell 1 impliziert eine gute Zusammenarbeit zwischen Depotbank und KAG. Wie sehen derartige Modelle aus, und wer trägt die dadurch erhöhten Kosten?

Scharfenorth: Wir als agierende Depotbank wie auch als agierende Master-KAG arbeiten aktuell mit vielen KAGen und Depotbanken zusammen. Da ändert sich für uns nicht viel. Der Austausch an Informationen, der mittlerweile überwiegend automatisiert generiert wird, findet statt. Es gibt sicherlich zusätzliche Themen, die wir behandeln und in der gegenseitigen Kommunikation regeln müssen, die auch Kosten generieren.

Aber Herr Scharfenorth, wenn eine KAG der Depotbank Daten zur Verfügung stellt und diese dann stichprobenartig überprüft werden müssen, verursacht dies doch Kosten. Falls Sie keine eigene Schattenbuchhaltung führen, müssen KAGen die gelieferten Daten ja bei Ihnen nachprüfen.

Scharfenorth: Wir können Reports immer vom Grundsatz her zur Verfügung stellen. Das ist ein klassisches Mittel, um eben nicht dahin zu kommen, dass KAGen zu unserer Depotbank kommen, um neben der klassischen Depotprüfung und den Prüfungen, die wir ohnehin intern haben, Prüfungshandlungen vorzunehmen. Ich denke, da sind wir schon ein Stück weiter. Natürlich generiert die Individualität Kosten. Das akzeptiert der Kunde dann auch, weil das nachvollziehbar und transparent ist.

Lesen Sie jetzt mehr, hier können Sie die gesamte 13-seitige Präsentation herunterladen : Regulatorische Risikosteuerung und -reporting in KAGen 

Tip: Sie möchten mehr über dieses Thema erfahren? Laden Sie hier kostenlose Artikel, Whitepapers, Interviews und mehr zum Thema herunter: Regulatorische Risikosteuerung und -reporting in KAGen 

Mittwoch, 25. Mai 2011

Informationssicherheit – sind die Banken noch sicher genug?

Eine Vorstellung von ABISec als Beispiel eines Informationssicherheitssystems für Finanzinstitute:


Informationssicherheit in der Situationsanalyse Studien und Marktumfragen
  • Studien und Marktumfragen zeigen, dass das Thema Information Security in vielen Finanzinstituten noch immer wenig systematisch und vor allem nicht wirklich unternehmensübergreifend positioniert ist.
  • Im Lichte der laufend zunehmenden Komplexität der Anforderungen greifen die heute angewendeten Information Security Ansätze zu kurz.





Was ist ABISec?
ABISec (Active Banking Information Security) ist ein modular aufgebauter Beratungsansatz, welcher folgende Elemente beinhaltet
  • Unternehmensübergreifendes und -durchgängiges Assessment von Umfang, Qualität und Robustheit der Informationssicherheit eines Instituts
  • Analyse von Schwachstellen/Handlungsfeldern
  • Erarbeitung Optimierungsmassnahmen
  • Umsetzungskonzeption
  • Umsetzungsbegleitung 



Interessieren Sie sich für dieses Thema? Sie können auf folgenden Seiten kostenlose Artikel, Präsentationen und Whitepapers herunterladen:

Freitag, 20. Mai 2011

Buchtipp: „Bankrisikomanagement“ von Dr Oliver Everling

Obwohl Risikopolitik in Kreditinstituten zu den wichtigsten Herausforderungen der Bankunternehmensführung gehört, ist das Buch mit dem Titel „Bankrisikomanagement“ erstaunlicherweise das erste deutschsprachige Buch über dieses Thema aktuell.Während zu denMaRisk(„Mindestanforderungen an das Risikomanagement“von BaFin)verschiedene, eher auf die Rechtsauslegung zielende Titel veröffentlicht wurden, geht es bei diesem Buch um die Gesamtheit aller Maßnahmen einer Bank, die darauf gerichtet sind, etwaige Gefahren einer Erfolgsminderung zu identifizieren, den Eintritt von Risiken zu verhindern oder die Auswirkungen evidenter Risiken abzuschwächen.

Aufgrund der besonderen branchenspezifischenRisiken müssen Banken eine ausgeprägte Sicherheits- bzw. Risikopolitikbetreiben, indem sie ursachen- und wirkungsbezogene Maßnahmen ihres risikopolitischenInstrumentariums kombinieren. Während erstere auf einer Erhöhung der Risikotransparenzund eine Minderung der Eintrittswahrscheinlichkeit. Zu den volkswirtschaftlichen Hauptfunktionen der Banken gehört die Transformationvon Risiken, Fristen und Losgrößen. Nicht nur in ihrer Funktion der Transformationvon Bonitäts- und sonstigen Risiken, sondern auch in ihren Funktionen der Fristen und Losgrößentransformationen sind Kreditinstitute gefordert, über Mindeststandards hinaus ein aktives Risikomanagement zu betreiben, um im Wettbewerb mit anderen Banken, aber zunehmend auch mit Nichtbanken, ihre Existenz zu sichern.

Im Rating von Banken müssen alle gewichtigen, beurteilungsrelevanten Faktoren erfasstund gegeneinander abgewogen werden, um ein Urteil über die wirtschaftlicheFähigkeit, rechtliche Bindung und Willigkeit eines Kreditinstituts zu bilden, seinenzwingend fälligen Zahlungsverpflichtungen stets vollständig und rechtzeitig nachzukommen. Um die Ausfallgefährdung eines Kreditinstituts zu beurteilen, muss— außer die Einhaltung der von der Bankenaufsicht gesetzten Mindestanforderungen andas Risikomanagement zu überprüfen—vielmehrdie Qualität der Ansprüche vonBankengläubigern vor dem Hintergrund der Einbindung in Institutsgruppen wie auchgesamtwirtschaftlicher Entwicklungen gesehen werden.

Das Buch versucht, die ganzheitliche Betrachtungsweise von Risiken im Bankmanagement
zu unterstreichen und die Perspektiven der unterschiedlichen „stakeholder“aufzuzeigen.Für die meisten Banken kann es kein sinnvolles Ziel sein, die Bestnoteim Rating, das AAA, anzustreben bzw. dauerhaft zu halten. Mit jeder unternehmerischenTätigkeit gehen Risiken einher, sodass auch für Banken eher ein Zielkorridor alsein Punktziel erstrebenswert erscheint. In diesem Buch werden verschiedene Aspekteauf dem Weg zu einem guten Rating für Kreditinstitute aufgezeigt.

Der Herausgeber des Buchs, Herr Dr.Oliver Everling, Diplom-Kaufmann, ist Geschäftsinhaber der Everling Advisory Services und Geschäftsführer der RATING EVIDENCE GmbH in Frankfurt am Main. Die Dienste umfassen Beratungsleistungen, Publikationen und Veranstaltungen zu Ratingfragen. Unternehmensmission ist es, den Nutzen von Ratings zu erschließen: "Mit Ratings gut beraten."

Kaufen Sie das Buch auf Amazon: 
Bankrisikomanagement: Mindestanforderungen, Instrumente und Strategien für Banken
Lesen Sie auch den Blog: www.everling.de