Posts mit dem Label banksteuerung werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label banksteuerung werden angezeigt. Alle Posts anzeigen

Montag, 12. September 2011

Banken wettern gegen strenge BaFin-Kontrollen

von Yasmin Osman (Handelsblatt)
Bislang durften deutsche Banken ihre Risiken selbst ermitteln. Doch jetzt will die Bankenaufsicht BaFin die Berechnungen strenger regulieren - und bringt damit die ganze Branche gegen sich auf.
Zwischen der Finanzaufsicht BaFin und der deutschen Bankenbranche ist ein heftiger Zwist über die strengeren Risikoprüfung der Aufsichtsbehörde entbrannt. Auslöser für den Streit sind schärfere Leitlinien der Behörde, mit der sie die internen Risikomodelle der Banken überprüft. Das geht aus einem Leitlinienentwurf der BaFin und aus einer Stellungnahme des Bankendachverbands „Die Deutsche Kreditwirtschaft“ (ehemals Zentraler Kreditausschuss) hervor, die dem Handelsblatt vorliegen.
Bei den internen Risikomodellen müssen die Banken selbstständig ermitteln, wie hoch ihre Risiken tatsächlich sind und wie viel Eigenkapital sie für ihr Geschäftsmodell benötigen. Dabei sind sie grundsätzlich frei, wie sie ihr Risiko ermitteln. Doch nun wirft die BaFin einigen Banken indirekt vor, sich dabei schönzurechnen und grenzt die Spielräume ein.
„Selbstverständlich findet die Methodenfreiheit dort ihre Grenzen, wo die internen Verfahren die Zielsetzung 'Sicherstellung der Risikotragfähigkeit' nicht hinreichend gewährleisten“, heißt es in dem BaFin-Schreiben. Damit wirft die Behörde der Branche indirekt vor, dass sie ihre Freiheit in einigen Fällen missbraucht und Risiken unterschätzt hat.
Dem Bankendachverband gehen die Regeln im Entwurf zu weit und fordert die Behörde in einer scharf formulierten Stellungnahme dazu auf, die Risikomodelle der Banken flexibler zu prüfen und nicht holzschnittartig. Der Verband sperre sich gegen die Ausführungen der BaFin zur Methodenfreiheit, heißt es in dem Schreiben. Diese sei für eine „differenzierte Einschätzung“ wichtig, heißt es in dem Brief.
Der Verband beklagt zudem, dass die Aufseher sich zu sklavisch an dem Leitlinienentwurf halten würden, obwohl der noch gar nicht beschlossen sei. „Wir ersuchen Sie nachdrücklich, die Ausrichtung des Papiers als echte Orientierungspunkte zu verdeutlichen“, so der Verband weiter.

Montag, 27. Juni 2011

Risiko- und wertorientierte Banksteuerung

Risiko- und wertorientierte Banksteuerung

Konferenz vom 5. - 7. September 2011 in Mainz

(PresseBox) Berlin, 28.06.2011, Die beachtliche Neuordnung der Finanzmarktaufsicht, insbesondere Basel III, CRD 4 und die Novelle der MaRisk werden direkte Auswirkungen auf die Banksteuerung haben - vor allem bei Risikomodellen und der Generierung von Kennzahlen. Vom 5. - 7. September 2011 in Mainz treffen sich Experten aus der Branche, um die aktuellen Entwicklungen und Herausforderungen der Banksteuerung zu diskutieren.

Konferenzteilnehmer können sich mit Experten über folgende Themen austauschen:

• Implementierung eines Gesamtbankplanungssystems, um die Bereiche Risikomanagement, Rechnungswesen, Meldewesen und Controlling zu vereinen
• die Komplexität der Banksteuerung vor dem regulatorischen Hintergrund von Basel III und MaRisk
• wie Szenarien definiert und Ergebnisgrößen quantifiziert werden, um Stresstests als Risikocontrolling-Instrument effektiv zu nutzen
• welche Faktoren Einfluss auf die Leverage Ratio haben und wie die Wechselwirkung mit den risikobasierten Anforderungen an das Eigenkapital zu sehen ist
• wie Geschäfts- und Risikostrategie zu verknüpfen sind, um zu einer risiko- und wertorientierten Banksteuerung zu gelangen

Um ihre Kenntnisse zu vertiefern, können Konferenzbesucher zusätzlich von den folgenden interaktiven Workshops wählen:

• Stresstestszenarien in der Banksteuerung
• Kreditportfoliomanagement (CPM) im Rahmen einer risiko- und wertorientierten Banksteuerung
• Aufbau eines integrierten Steuerungssystems
• Neue Anforderungen nach Basel III

Weitere Informationen, Artikel und das ausführliche Konferenzprogramm finden Sie auf www.banksteuerung-konferenz.de/PR

Donnerstag, 16. Juni 2011

OGAW IV: BaFin äußert sich zu Inkrafttreten


Die Aufsicht hat den deutschen Fondsgesellschaften eine Schonfrist bei der Umsetzung neuer Verordnungen und Gesetze eingeräumt. In einem Schreiben vom 9. Juni führt sie aus, dass die Anpassung von Systemen und Prozessen aufgrund geänderter regulatorischer Anforderungen bei der Administration von Fonds eines „gewissen Vorlaufs“ bedürfe. Da einige Regularien, deren Auswirkungen aktuell in zahlreichen Projekten analysiert und umgesetzt werden, noch nicht verkündet sind aber zum 01. Juli diesen Jahres in Kraft treten, wird den Markteilnehmern eine Übergangszeit bis zum Jahresende eingeräumt. Dies bedeutet, dass die Aufsichtsbehörde „mit dem Gebot der  Verhältnismäßigkeit davon absehen (wird), bis zum 31.12.2011 aufsichtsrechtliche Maßnahmen gegen solche Gesellschaften einzuleiten, die ihre Prozesse noch nicht an die ab dem 01. Juli 2011 geltenden Regelungen angepasst haben.“ Folgende Regelwerke, auf die diese Ausnahme Anwendung findet, sind aufgeführt: 

  • OGAW IV Umsetzungsgesetz
  • Investment Verhaltens- und Organisationsverordnung (InvVerOV)
  • Geänderte Derivateverordnung
  • Investment-Schlichtungsstellenverordnung (InvSchlichtV)
  • Voraussichtlich: Anteilwertfehler- und Anlagegrenzverletzungsverordnung (AntAnlVerlV) 

Die Abschlussprüfer sind davon unabhängig weiterhin gefordert, in ihrem Bericht für das Jahr 2011 den Stand der Umsetzungen in den jeweiligen Häusern darzulegen. 

Auch wenn diese Einordnung durch die BaFin zunächst an die KAGen gerichtet ist, sind davon auch aktuelle Maßnahmen der Depotbanken betroffen, die beispielsweise zur Anlagegrenzprüfung die Berechnung der Auslastungen für Kontrahenten- und Emittentenrisiken den Änderungen aus der Derivateverordnung anpassen müssen.  
 

Montag, 16. Mai 2011

“Range of Practice“ zur Sicherstellung der Risikotragfähigkeit bei deutschen Kreditinstituten

Einführung / Stichprobenauswahl

Im Auftrag der BaFin führte die Deutsche Bundesbank Mitte 2009 zunächst eine Umfrage bei 50 Instituten durch. Ziel der Umfrage war es – neben der aufsichtlichen Beurteilung der Risikotragfähigkeit im Einzelfall –, einen aktuellen Überblick über die im Einsatz befindlichen Risikotragfähigkeitskonzepte zu erlangen. Aufgrund der den Instituten im Rahmen der Säule 2 eingeräumten Methodenfreiheit zeigte sich ein breites Spektrum im Einsatz befindlicher Risikomessverfahren und Methoden zur Ableitung des Risikodeckungspotenzials. Zur Verbesserung der aufsichtlichen Datenbasis und um statistisch valide Aussagen treffen zu können, wurde die Umfrage in einem zweiten Schritt um 100 Institute erweitert. Diese „zweite Welle“ der Untersuchung startete Ende des Jahres 2009 und wurde im Frühjahr 2010 beendet. 
Tip: kostenlose Whitepaper, Artikel und Präsentationen zum Thema Risiko- und Banksteuerung, hier klicken.
Im Rahmen der beiden durchgeführten Umfragen zur Risikotragfähigkeit wurden zahlreiche Detailinformationen zum jeweiligen Risikotragfähigkeitskonzept erhoben1, die im Folgenden einer eingehenden Analyse unterzogen werden. Die gewählte Stichprobe ist hinsichtlich der Auswahl nach Bankengruppen weitgehend repräsentativ. Dies gilt jedoch nicht hinsichtlich der Kriterien Systemrelevanz und Qualität des Instituts, da zu einem großen Teil Banken mit einer Risikoklassifizierung im unteren Bereich (C und D) betrachtet wurden. Gleichwohl bietet die Stichprobe einen guten Überblick über die Bandbreite der in der Praxis eingesetzten Verfahren. Nachfolgend wurde für die einbezogenen Institute eine Risikomatrix erstellt, welche die Auswahl verdeutlichen soll.


Die folgende Grafik soll verdeutlichen, dass die Umfrage alle Bankengruppen umfasst, wobei Kreditbanken und Spezialinstitute über- und Genossenschaftsbanken unterrepräsentiert sind.

Die folgende Analyse der einzelnen Teilbereiche von Risikotragfähigkeitskonzepten ist eine reine Darstellung der beobachteten Institutspraxis. Dem Charakter eines „Range of Practice“-Papiers entsprechend wird keine aufsichtliche Bewertung vorgenommen. Aufgrund der Stichprobenauswahl handelt es sich insbesondere nicht um eine Darstellung der „Best-Practice“. Vielmehr muss aufgrund der überdurchschnittlich vielen Institute in der Umfrage mit einer Klassifizierung von C oder D eher von einer gewissen Verzerrung ins Negative ausgegangen werden.

Die Darstellung einzelner Aspekte oder ganzer Konzepte im Rahmen dieses Range of Practice-Papiers bietet in keiner Weise eine Garantie für deren aufsichtliche Akzeptanz im Rahmen des aufsichtlichen Überprüfungsprozesses der Säule 2 (MaRisk). Dies gilt insbesondere für die Messung von Adressenausfallrisiken nur in Form des Expected Loss (oder durchschnittliche EWB-Bildung), für die Bestimmung von Diversifikationseffekten auf Basis von Benchmarkstudien und den Einsatz von Kreditportfoliomodellen ohne eine institutsindividuelle Parametrisierung.
Das Range of Practice-Papier hat vielmehr den Zweck, das Spektrum beobachtbarer Konzepte darzustellen und die Institute zu einer kritischen Reflexion ihrer eigenen Konzepte vor dem Hintergrund der am Markt beobachtbaren anzuregen.
Lesen Sie mehr:
  • I Steuerungsverfahren
  • II Risikodeckungspotenzial
  • III Einbezogene Risiken
  • IV Verwendete Risikomaße
  • V Diversifikation
  • VI Ausgestaltung von Stresstests

Laden Sie sich den 30-seitgen Artikel kostenlos hier herunter: Risiko- und wertorientierte Banksteuerung