Mittwoch, 24. August 2011

Was macht eigentlich die BaFin?

Die BaFin ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und beaufsichtigt unter anderen Kapitalanlagegesellschaften (KAGen), die von den KAGen angebotenen Investmentfonds und Investmentaktiengesellschaften (InvAGen) nach dem Investmentgesetz.

Zu Investmentfonds gehören etwa richtlinienkonforme Sondervermögen, Immobilien-Sondervermögen, gemischte Sondervermögen, Altersvorsorge-Sondervermögen, Infrastruktur-Sondervermögen, Sonstige Sondervermögen, Spezial-Sondervermögen oder Hedgefonds, also Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken. Investmentvermögen können daneben auch gesellschaftsrechtlich als InvAGen gegründet werden.
Um eine Erlaubnis zu erhalten, müssen sowohl Kapitalanlagegesellschaften als auch Investmentaktiengesellschaften unter anderem mindestens 300.000 Euro Anfangskapital nachweisen, eine angemessene Organisation und eine zuverlässige und fachlich geeignete Geschäftsleitung haben (Solvenzaufsicht). Das Marktverhalten der KAGen und der InvAGen wird nach dem InvG überwacht (Marktaufsicht).

Bei Fonds beziehungsweise InvAGen, die in Deutschland aufgelegt werden, führt die BaFin auch die Produktaufsicht durch und genehmigt beispielsweise die Vertragsbedingungen von Publikumsfonds und die Satzungen und Anlagebestimmungen von InvAGen. Außerdem müssen KAGen und InvAGen eine Reihe von Anlagevorschriften beachten. Darüber hinaus prüft die BaFin auf der Grundlage des InvG die Vertriebsanzeigen ausländischer Investmentfonds, die in Deutschland öffentlich vertrieben werden sollen. Sie kann den öffentlichen Vertrieb untersagen, wenn die Voraussetzungen nicht oder nicht mehr erfüllt sind.

Die Bafin ist daher eine wichtige Institution die das Risikomanagement von KAGen mit steuert und kontrolliert.

Hinweise zur Zulassung von inländischen Investmentfonds

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