Welche gesetzlichen Regelungen müssen bei der Implementierung der E-Bilanz beachtet werden. Welche Möglichkeiten finden sich im Datenaustausch mit XBRL?
Gesetzliche Regelungen
Die steuerrechtliche Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung von Daten wurde erheblich ausgedehnt. Unternehmen haben ab dem Veranlagungs-/ Erhebungszeitraum 2012, folgende Erklärungen in digitaler Form zu übermitteln:
- KSt–Erklärung und Erklärung zur gesonderten Feststellung von Besteuerungsgrundlagen (§ 31 Abs. 1a KStG)
- Erklärung zur Festsetzung des GewSt–Messbetrags; in den Fällen des § 28 GewStG zusätzlich Zerlegungserklärung (§ 14a GewStG)
- Est–Erklärung, wenn Gewinneinkünfte erzielt werden (§25 Abs. 4 EstG)
- Feststellungserklärungen in den Fällen des §180 Abs. 1 Nr. 2 AO (§ 181 Abs. 2a AO)
- Inhalte von Bilanz nebst Überleitungsrechnung und GuV gemäß § 5b EstG
- Steuerpflichtiger hat bei der elektronischen Übermittlung die Wahl zwischen:
- einer Handelsbilanz und GuV zusammen mit einer Überleitungsrechnung (§5b Abs. 1 S. 1, 2 EstG) oder
- Übermittlung einer unmittelbar den steuerlichen Vorschriften entsprechende Steuerbilanz (§5b Abs. 1 S.1,3 EstG)
- Es entfällt die Verpflichtung zur Vorlage geforderter Unterlagen in Papierform.
- Auf eine elektronische Übertragung kann verzichtet werden (Härtefallregelung § 5b Abs. 2 EstG), wenn die Datenübertragung für den Steuerpflichtigen wirtschaftlich oder persönlich unzumutbar ist, § 150 Abs. 8 AO
- Sofern Anhang, Lagebericht und Prüfungsbericht vorliegen, sind diese gemäß § 60 Abs. 3 EstDV einzureichen, außerdem nach § 60 Abs. 3 S.2 EstDV das besondere Verzeichnis nach § 5a Abs. 4 EstG
- Ablösung papierbasierter Verfahrensabläufe durch elektronische Abläufe
- Erreichen einer Automatisierung des Besteuerungsverfahren
- Vermeidung von Medienbrüchen bei der elektronischen Übermittlung von Bilanzen ggf. Überleitungsrechnungen und GuV
- Abbau bürokratischer Lasten seitens der Finanzverwaltung, aber auch auf Seiten der Unternehmen mit zusätzlichen Kosteneinsparungen
- Überprüfung der E–Bilanzen in Risikomanagementsystemen, sprich EDV-gestützte Validitätsprüfungen und Mehrjahresvergleiche
Lesen Sie hier den kostenlosen Artikel: E-Bilanz.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen