Dienstag, 15. März 2011

Implementierung der E-Bilanz in Ihrem Unternehmen – Was ist zu tun?!

Im Anschluss an unseren letzten Blog Beitrag, widmen wir uns weiteren Details über die Implementierung der E-Bilanz in Ihrem Unternehmen.

Welche gesetzlichen Regelungen müssen bei der Implementierung der E-Bilanz beachtet werden. Welche Möglichkeiten finden sich im Datenaustausch mit XBRL?

Gesetzliche Regelungen

Die steuerrechtliche Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung von Daten wurde erheblich ausgedehnt. Unternehmen haben ab dem Veranlagungs-/ Erhebungszeitraum 2012, folgende Erklärungen in digitaler Form zu übermitteln:
  • KSt–Erklärung und Erklärung zur gesonderten Feststellung von Besteuerungsgrundlagen (§ 31 Abs. 1a KStG)
  • Erklärung zur Festsetzung des GewSt–Messbetrags; in den Fällen des § 28 GewStG zusätzlich Zerlegungserklärung (§ 14a GewStG)
  • Est–Erklärung, wenn Gewinneinkünfte erzielt werden (§25 Abs. 4 EstG)
  • Feststellungserklärungen in den Fällen des §180 Abs. 1 Nr. 2 AO (§ 181 Abs. 2a AO) 
  • Inhalte von Bilanz nebst Überleitungsrechnung und GuV gemäß § 5b EstG 
  • Steuerpflichtiger hat bei der elektronischen Übermittlung die Wahl zwischen:
  1. einer Handelsbilanz und GuV zusammen mit einer Überleitungsrechnung (§5b Abs. 1 S. 1, 2 EstG) oder
  2. Übermittlung einer unmittelbar den steuerlichen Vorschriften entsprechende Steuerbilanz (§5b Abs. 1 S.1,3 EstG) 
  • Es entfällt die Verpflichtung zur Vorlage geforderter Unterlagen in Papierform.
  • Auf eine elektronische Übertragung kann verzichtet werden (Härtefallregelung § 5b Abs. 2 EstG), wenn die Datenübertragung für den Steuerpflichtigen wirtschaftlich oder persönlich unzumutbar ist, § 150 Abs. 8 AO 
  • Sofern Anhang, Lagebericht und Prüfungsbericht vorliegen, sind diese gemäß § 60 Abs. 3 EstDV einzureichen, außerdem nach § 60 Abs. 3 S.2 EstDV das besondere Verzeichnis nach § 5a Abs. 4 EstG
Ziele
  • Ablösung papierbasierter Verfahrensabläufe durch elektronische Abläufe 
  • Erreichen einer Automatisierung des Besteuerungsverfahren 
  • Vermeidung von Medienbrüchen bei der elektronischen Übermittlung von Bilanzen ggf. Überleitungsrechnungen und GuV 
  • Abbau bürokratischer Lasten seitens der Finanzverwaltung, aber auch auf Seiten der Unternehmen mit zusätzlichen Kosteneinsparungen 
  • Überprüfung der E–Bilanzen in Risikomanagementsystemen, sprich EDV-gestützte Validitätsprüfungen und Mehrjahresvergleiche
Lesen Sie mehr,  wie der elektronische Datenaustausch durch XBRL gewährleistet werden kann, was die Anwendungsbereiche sind für noch ein paar Gründe warum die Einführung der E-Bilanz doch noch verschoben wurde. Ein Fazit gibt es zum Abschluss natürlich auch noch.

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