Montag, 14. März 2011

Die Einführung der E-Bilanz wurde um ein Jahr verschoben - was ist jetzt zu tun?

Der Bundesrat hat in seiner 878. Sitzung am 17.12.2010 beschlossen, der Verschiebung des erstmaligen Anwendungszeitpunkts der verpflichtenden elektronischen Übermittlung der E-Bilanz auf Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2011 enden (bisher: 31.12.2010) zuzustimmen.

Bereits am 05.11.2010 wurde diese Empfehlung des Bundesfinanzministeriums bekannt, die im Wesentlichen  den Einwänden der Verbände Rechnung trägt. Das Jahr 2011 soll vielmehr dazu genutzt werden, Art und Umfang der zu übermittelnden Daten in einer Pilotphase zu überprüfen.

Was ist zu tun?
  • Analyse Ihrer Rechnungslegungssysteme auf XBRL-Konformität
  • Verifizierung des Finanz- und Rechnungswesens in Bezug auf die Taxonomie-Anforderungen
  • Umstellung Ihres Finanz- und Rechnungswesens auf eine integrierte Steuerbuchhaltung (parallele Rechnungslegung)
  • Schulung des Buchhaltungspersonals in der Behandlung steuerlich relevanter Sachverhalte

Laden Sie hier eine Checkliste herunter, die Sie bei der Planung und Integration der E-Bilanz für Ihre Firma unterstützten wird: E-Bilanz Checkliste.

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