Dienstag, 22. März 2011

Deutsche Bank wegen Zinswette zu Schadenersatz verurteilt

Bundesgerichtshof

Der Branchenprimus muss 540.000 Euro an ein mittelständisches Unternehmen zahlen. Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs hat Signalwirkung: Die Bank hatte mit zahlreichen Mittelständlern und Kommunen vergleichbare Geschäfte abgeschlossen.


Die Deutsche Bank  muss dem Hygieneartikel-Hersteller Ille wegen unzureichender Beratung bei einer riskanten Zinswette 540.000 Euro Schadenersatz zahlen. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Dienstag. Das Urteil könnte weitreichende Folgen haben: Die Deutsche Bank hat zahlreichen Mittelständlern und Kommunen sogenannte Zinsswaps verkauft, die sich in der Finanzkrise negativ entwickelten.
Dem hessischen Unternehmen Ille hatte das Institut Anfang 2005 empfohlen, einen sogenannten Spread Ladder Swap abzuschließen. Es handelte sich praktisch um eine Wette darauf, dass sich die Differenz zwischen Zwei-Jahres-Zinssatz und Zehn-Jahres-Zinssatz deutlich ausweiten wird. Da das Gegenteil eintrat, erwies sich der Vertrag für Ille als Verlustgeschäft. Das Unternehmen stieg daher vorzeitig aus der auf fünf Jahre angelegten Wette aus. Die Deutsche Bank verlangte dafür eine Ausgleichszahlung von 567.000 Euro.
Ille setzte sich zur Wehr und zog vor Gericht. Der Mittelständler warf dem Geldhaus fehlerhafte Beratung und Täuschung vor. Die Deutsche Bank habe verschwiegen, dass der Spread Ladder Swap zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses einen negativen Marktwert hatte. Das heißt, auf den Finanzmärkten wurde schon damals davon ausgegangen, dass Ille mit dem Geschäft 80.000 Euro Verlust machen würde. Die daraus entstehenden Ansprüche an das Unternehmen verkaufte die Deutsche Bank weiter und sicherte sich damit einen unmittelbaren Vorteil.

Dass die Bank diese Umstände nicht offenlegte, wertete der BGH als Verstoß gegen die Beratungspflicht. Zwar seien Kreditinstitue nicht verpflichtet, bei der Vermittlung von Anlageprodukten darauf hinzuweisen, dass sie damit einen Gewinn erzielen. Im konkreten Fall gehe der Interessenkonflikt aber weiter. Die Deutsche Bank habe die Risikostruktur des Spread Ladder Swaps "bewusst zu Lasten des Anlegers gestaltet, um unmittelbar im Zusammenhang mit dem Abschluss des Vertrages das Risiko gewinnbringend verkaufen zu können, das der Kunde aufgrund ihrer Beratungsleistung übernommen hat", heißt es in der Urteilsbegründung.
Zu den Folgen der Entscheidung für weitere Verfahren gegen die Deutsche Bank wollte sich deren Anwalt zunächst nicht äußern. Er sagte der Nachrichtenagentur dpa, die Zahl der Klagen sei überschaubar, legte sich hinsichtlich der Schadenersatzforderungen aber nicht fest. Die Deutsche Bank haben eine "angemessene Risikovorsorge" getroffen. 

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