- Partner oder Konkurrent?
- Aufgabenverteilung zwischen KAG und Depotbank
- Anforderungen an die Depotbank aus Sicht der KAG
- Auswirkungen des Depotbankrundschreibens
- Zukünftige Rahmenbedingungen der Zusammenarbeit
Im Investmentgesetz sind die Aufgaben der Depotbank und der KAG im Kerngeschäft zwar klar geregelt, aber …
– es gibt sich überschneidende Aufgaben
– es gibt Zusatzdienstleistungen zu den Fonds
Historische Entwicklung:
– von Universalbank mit KAG und Depotbank im Konzern zur Aufspaltung der Wertschöpfungskette
– KAG war früher notwendig, um ausländischen Asset Managern den Zugang zum Spezialfonds zu
erlauben
– durch Aufspaltung der Wertschöpfungskette werden Teilbereiche austauschbar
– OGAV-Richtlinien fordern ebenfalls mehr Gebührentransparenz und Anlegerschutz
Folgen:
– dies führt zu Konkurrenz und Konzentration und belebt das Geschäft
– klarere Gebührenstrukturen und Verantwortlichkeiten
Anforderungen an die Depotbank aus Sicht der KAG
Leistungsfähiger Verwahrer
– Lagerstellen (auch exotische)
– was heute „exotisch“ ist, wird bald Standard werden
Beherrschung nicht verwahrfähiger Vermögensgegenstände
– OTC Derivate
– Alternative Assets
Effiziente Geschäftsabwicklung
– Wertpapiere
– Devisen
– börsengehandelte Futures und Optionen
– Geldanlagen
Kursversorgung gemäß InvRBV
Kompetenz bei Grenzprüfung
Auswirkungen des Depotbankrundschreibens
- Bewusstsein für Lagerstellenproblematik geschärft
- Unabhängige Grenzprüfung erfordert klare vertragliche Regelungen und leistungsfähige
Infrastruktur - Neuer einmaliger Abstimmbedarf bei gemeinsamer Nutzung der Grenzprüfungs-Systeme
- Laufender Abstimmungsbedarf bei Grenzprüfungen
- Enge und effiziente Zusammenarbeit
- Verstärkte Tendenz zur Konzentration, Erhöhung des Kostendrucks
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