Montag, 16. Mai 2011

“Range of Practice“ zur Sicherstellung der Risikotragfähigkeit bei deutschen Kreditinstituten

Einführung / Stichprobenauswahl

Im Auftrag der BaFin führte die Deutsche Bundesbank Mitte 2009 zunächst eine Umfrage bei 50 Instituten durch. Ziel der Umfrage war es – neben der aufsichtlichen Beurteilung der Risikotragfähigkeit im Einzelfall –, einen aktuellen Überblick über die im Einsatz befindlichen Risikotragfähigkeitskonzepte zu erlangen. Aufgrund der den Instituten im Rahmen der Säule 2 eingeräumten Methodenfreiheit zeigte sich ein breites Spektrum im Einsatz befindlicher Risikomessverfahren und Methoden zur Ableitung des Risikodeckungspotenzials. Zur Verbesserung der aufsichtlichen Datenbasis und um statistisch valide Aussagen treffen zu können, wurde die Umfrage in einem zweiten Schritt um 100 Institute erweitert. Diese „zweite Welle“ der Untersuchung startete Ende des Jahres 2009 und wurde im Frühjahr 2010 beendet. 
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Im Rahmen der beiden durchgeführten Umfragen zur Risikotragfähigkeit wurden zahlreiche Detailinformationen zum jeweiligen Risikotragfähigkeitskonzept erhoben1, die im Folgenden einer eingehenden Analyse unterzogen werden. Die gewählte Stichprobe ist hinsichtlich der Auswahl nach Bankengruppen weitgehend repräsentativ. Dies gilt jedoch nicht hinsichtlich der Kriterien Systemrelevanz und Qualität des Instituts, da zu einem großen Teil Banken mit einer Risikoklassifizierung im unteren Bereich (C und D) betrachtet wurden. Gleichwohl bietet die Stichprobe einen guten Überblick über die Bandbreite der in der Praxis eingesetzten Verfahren. Nachfolgend wurde für die einbezogenen Institute eine Risikomatrix erstellt, welche die Auswahl verdeutlichen soll.


Die folgende Grafik soll verdeutlichen, dass die Umfrage alle Bankengruppen umfasst, wobei Kreditbanken und Spezialinstitute über- und Genossenschaftsbanken unterrepräsentiert sind.

Die folgende Analyse der einzelnen Teilbereiche von Risikotragfähigkeitskonzepten ist eine reine Darstellung der beobachteten Institutspraxis. Dem Charakter eines „Range of Practice“-Papiers entsprechend wird keine aufsichtliche Bewertung vorgenommen. Aufgrund der Stichprobenauswahl handelt es sich insbesondere nicht um eine Darstellung der „Best-Practice“. Vielmehr muss aufgrund der überdurchschnittlich vielen Institute in der Umfrage mit einer Klassifizierung von C oder D eher von einer gewissen Verzerrung ins Negative ausgegangen werden.

Die Darstellung einzelner Aspekte oder ganzer Konzepte im Rahmen dieses Range of Practice-Papiers bietet in keiner Weise eine Garantie für deren aufsichtliche Akzeptanz im Rahmen des aufsichtlichen Überprüfungsprozesses der Säule 2 (MaRisk). Dies gilt insbesondere für die Messung von Adressenausfallrisiken nur in Form des Expected Loss (oder durchschnittliche EWB-Bildung), für die Bestimmung von Diversifikationseffekten auf Basis von Benchmarkstudien und den Einsatz von Kreditportfoliomodellen ohne eine institutsindividuelle Parametrisierung.
Das Range of Practice-Papier hat vielmehr den Zweck, das Spektrum beobachtbarer Konzepte darzustellen und die Institute zu einer kritischen Reflexion ihrer eigenen Konzepte vor dem Hintergrund der am Markt beobachtbaren anzuregen.
Lesen Sie mehr:
  • I Steuerungsverfahren
  • II Risikodeckungspotenzial
  • III Einbezogene Risiken
  • IV Verwendete Risikomaße
  • V Diversifikation
  • VI Ausgestaltung von Stresstests

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