Luxemburg ist Europas Vorreiter und hat bereits im Dezember 2010 die UCITS IV Richtlinie in nationales Recht übertragen.
LUXEMBURG IST EUROPAS MUSTERSCHÜLER UND HAT IM DEZEMBER 2010 ALS ERSTER MITGLIEDSTAAT DER EUROPÄISCHEN UNION DIE UCITS-IV-RICHTLINIE IN NATIONALES RECHT ÜBERTRAGEN. RECHTSEXPERTIN ALEXANDRA BEINING VON LRI INVEST S.A. ERKLÄRT, WAS DAS NEUE GESETZ MIT SICH BRINGT. -- EIN RESUMEE VON ALEXANDRA BEININGMit der Verabschiedung des Gesetzes vom 17.12.2010 über die Organismen für gemeinsame Anlagen („Gesetz von 2010“) ist es Luxemburg abermals gelungen, die Richtlinie 2009/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13.07.2009 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren („UCITS IV-RL“) als erster Mitgliedstaat der Europäischen Union („EU“) in nationales Recht umzusetzen. Das Gesetz von 2010, welches am 01.01.2011 in Kraft getreten ist, führt eine Reihe von Änderungen in den luxemburgischen Rechtsrahmen für Organismen für gemeinsame Anlagen („OGA“) ein. Es hebt das Gesetz vom 20.12.2002 über die OGA („Gesetz von 2002“) mit Wirkung zum 01.07.2012, mit Ausnahme der Steuerbestimmungen der Artikel 127 und 129, die mit Wirkung zum 01.01.2011 aufgehoben werden, auf.
Gegenstand des Artikels von Alexandra Beining ist die zusammenfassende Darstellung (I) der Struktur des Gesetzes von 2010; (II) der wichtigsten Neuerungen, die durch das Gesetz von 2010 eingeführt werden, sowie (III) der Übergangsbestimmungen des Gesetzes von 2010.
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Behandelt werden u.a.:
- WAS OGAW IV BRINGT
- I. Die Struktur des Gesetzes von 2010
- II. Die wichtigsten Neuerungen des Gesetzes von 2010
- KEY INVESTOR DOCUMENT
- Übergangsvorschriften
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