Manfred Naumann, verantwortlich für die Vertretung der Bundesrepublik Deutschland in der Working Party Nr. 6 der OECD, erklärt die Rolle der OECD und deren Zusammenspiel mit nationalen Steuerpolitik in Bezug auf Verrechnungspreise und Betriebsstättenbesteuerung. Herr Naumann gibt in diesem Interview einen exklusiven Ausblick auf seinen Vortrag bei IQPCs 7. Jahresforum Corporate Transfer Pricing, 17. – 19. September in Berlin.
Joanna Scheffel: Guten Tag. Mein Name ist Joanna Scheffel von IQPC und ich spreche heute mit Herrn Manfred Naumann im Kontext unserer Konferenz Corporate Transfer Pricing. Wir werden uns heute über Verrechnungspreiskonflikte und wie diese vermieden werden können unterhalten; im Zusammenhang mit OECD und Finanzpolitik. Guten Tag Herr Naumann, schön dass Sie bei uns sind.
Manfred Naumann: Guten Tag Frau Scheffel.
J.S.: Können Sie mir vielleicht nochmal erklären, wie Sie mit der OECD in Verbindung stehen? Was ist Ihre Rolle?
M.N.: Ich war bis vor einigen Jahren selber Delegierter der Bundesrepublik in der Working Party Nr. 6 der OECD. Inzwischen bin ich Referatsleiter und insofern für die Vertretung zuständig. Das heißt, einer meiner Referenten, die bei mir im Referat arbeiten, fährt regelmäßig nach Paris und nimmt an den entsprechenden Sitzungen der Working Party Nr. 6 der OECD teil, die sich mit Verrechnungspreisthemen, Betriebsstättenbesteuerung usw. beschäftigt.

M.N.: Die OECD ist unter anderem für die Formulierung des OECD- Musterab-kommens verantwortlich. Die Abkommen Deutschlands, die wir mit anderen Staaten abgeschlossen haben, sind im Wesentlichen entsprechend dem OECD-Muster ausgestaltet. Unter anderem geht es um die Artikel 7 und 9. Artikel 9 betrifft die Verrechnungspreise im engeren Sinne, Artikel 7 betrifft die Betriebsstättengewinn-aufteilung. Insofern, wenn die Staaten Doppelbesteuerungsabkommen vereinbaren, die den Staaten Besteuerungsrechte zuordnen, und diese Abkommen orientieren sich an dem Muster, das die OECD zusammen mit den Staaten entwickelt hat, trägt das dazu bei, dass die Streitigkeiten zwischen den Staaten darüber, welcher Staat welche Einkünfte in welcher Höhe besteuern darf, reduziert werden. Das heißt, das führt nicht dazu, dass solche Streitigkeiten nicht mehr stattfinden, aber man hat sozusagen eine gedanklich-intellektuelle Basis, auch eine rechtliche Basis, auf der man diskutieren kann und beide Staaten gehen sozusagen von den gleichen Grundvoraussetzungen aus. Dass man immer noch über Prozentsätze oder so etwas streiten kann, ist selbstverständlich. Aber man befindet sich in einem überschaubaren, einvernehmlichen Rechtsrahmen. Das leistet die OECD.
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